Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Mai 2025 · Rubinwerk, Steinberggasse 18, 8400 Winterthur
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge und Dienstleistungen zwischen Rubinwerk (nachfolgend «Rubinwerk» oder «wir») und dem Kunden (nachfolgend «Auftraggeber»). Mit der Übergabe einer Uhr zur Reparatur oder Restaurierung akzeptiert der Auftraggeber diese AGB.
2. Auftragsannahme und Befundprüfung
Jeder Auftrag beginnt mit einer Sichtprüfung der Uhr. Rubinwerk erstellt einen schriftlichen Befund mit einer Einschätzung des Umfangs und der voraussichtlichen Kosten. Die Arbeiten werden erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers begonnen.
Rubinwerk behält sich vor, einen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die fachgerechte Ausführung nicht möglich erscheint oder die Uhr so beschädigt ist, dass eine sinnvolle Reparatur ausscheidet.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern anwendbar. Die im Befund genannten Preise sind Richtwerte; Abweichungen durch unvorhergesehene Befunde werden dem Auftraggeber vor Ausführung mitgeteilt und bedürfen der Zustimmung.
Die Bezahlung erfolgt bei Abholung der Uhr bar oder per EC-/Kreditkarte. Rubinwerk behält das Recht, eine abgeschlossene Arbeit bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten (Retentionsrecht gemäss OR).
4. Ausführungsfristen
Die im Befund genannten Ausführungsfristen sind Richtwerte und nicht verbindlich, sofern keine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Rubinwerk informiert den Auftraggeber bei wesentlichen Abweichungen.
5. Abholung und Lagerung
Nach Abschluss der Arbeiten wird der Auftraggeber zur Abholung kontaktiert. Nicht abgeholte Uhren werden nach einer Frist von 90 Tagen kostenpflichtig eingelagert. Rubinwerk haftet nicht für nicht abgeholte Gegenstände nach Ablauf von 12 Monaten.
6. Haftung
Rubinwerk arbeitet mit der Sorgfalt eines qualifizierten Uhrmachermeisters. Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind. Für Schäden, die auf vorbestehende Mängel oder nicht erkennbare Schwachstellen des Materials zurückzuführen sind, übernimmt Rubinwerk keine Haftung.
Für den Transport oder die Einsendung übernimmt Rubinwerk keine Haftung. Die Übergabe und Rückgabe erfolgt persönlich im Atelier.
7. Eigentumsangaben und Herkunft
Der Auftraggeber versichert, dass er Eigentümer der zur Reparatur übergebenen Uhr ist oder über die Berechtigung verfügt, diese in Auftrag zu geben. Rubinwerk behält sich vor, bei begründetem Verdacht auf unrechtmässigen Besitz die Behörden zu informieren.
8. Ersatzteile und Materialien
Rubinwerk verwendet bevorzugt Originalteile oder werkgetreue Ersatzteile. Wenn Originalteile nicht mehr erhältlich sind, wird der Auftraggeber über Alternativen informiert und seine Zustimmung eingeholt. Ausgetauschte Teile werden dem Auftraggeber auf Wunsch zurückgegeben.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Winterthur (ZH), Schweiz, soweit gesetzlich zulässig.
10. Änderungen der AGB
Rubinwerk behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Für bestehende Aufträge gelten die AGB zum Zeitpunkt der Auftragsannahme.
11. Kontakt
Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an:
- Rubinwerk
- Steinberggasse 18, 8400 Winterthur
- Telefon: +41 52 212 84 36
- E-Mail: [email protected]